Brandschutzkonzepte

Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens ist, aufgrund von Festlegungen in der Landesbauordnung, vom Bauantragsteller ein Brandschutznachweis zu erbringen.

 

Bei Sonderbauten ist, gemäß der Bauvorlagenverordnung, dieser Nachweis in der Regel in Form eines Brandschutzkonzeptes zu erstellen, z.B. zu nachstehenden Gebäuden

 

 Senioren- und Altenpflegeheime

 Kindertagesstätten

 Verkaufsstätten

 Gast- und Beherbergungsstätten

 Ferienwohnanlagen

 Schulen

 Garagen und Parkhäuser

 Bürogebäude

 Gewerbe- und Industriebetriebe

 Landwirtschaftliche Bauten

Sie haben Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 

+49 3381 702467

 

Nutzen Sie auch unser Kontaktformular.