Brandschutzkonzepte
Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens ist, aufgrund von Festlegungen in der Landesbauordnung, vom Bauantragsteller ein Brandschutznachweis zu erbringen.
Bei Sonderbauten ist, gemäß der Bauvorlagenverordnung, dieser Nachweis in der Regel in Form eines Brandschutzkonzeptes zu erstellen, z.B. zu nachstehenden Gebäuden
Senioren- und Altenpflegeheime
Kindertagesstätten
Verkaufsstätten
Gast- und Beherbergungsstätten
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Bürogebäude
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